Kurz gesagt: In Sachsen schreibt § 8 der Sächsischen Bauordnung vor, dass nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind – soweit keine andere zulässige Nutzung entgegensteht. Reine Schottergärten mit Folie oder Vlies stehen damit im Widerspruch zur Bauordnung. Einzelne Städte wie Chemnitz haben das zusätzlich per Satzung geregelt.

Was § 8 SächsBO bedeutet
Die Vorschrift verlangt zwei Dinge: Die Flächen sollen Wasser aufnehmen können, und sie sollen grün sein. Ein Kiesbeet mit vereinzelten Pflanzen auf einer dichten Folie erfüllt beides nicht. Gerichte in anderen Bundesländern mit vergleichbaren Regeln haben entschieden, dass eine Grünfläche überwiegend grün geprägt sein muss – Steine dürfen also gestalterisches Element sein, aber nicht die Fläche dominieren. Kontrolliert wird in der Praxis meist erst bei Beschwerden oder Bauanträgen.
Warum sich der Umbau trotzdem lohnt
- Weniger Hitze: Schotter heizt sich im Sommer stark auf und gibt die Wärme nachts ans Haus ab.
- Weniger Arbeit: Nach einigen Jahren setzt sich Staub und Laub zwischen die Steine, Unkraut wächst durch – das Reinigen ist mühsam.
- Mehr Leben: Stauden und Gräser bieten Insekten und Vögeln Nahrung.
- Besserer Wasserhaushalt: Regen versickert vor Ort statt in den Kanal zu laufen.
So wird aus dem Schottergarten ein pflegeleichter Garten
- Steine abräumen und Folie oder Vlies entfernen – Steine lassen sich oft als Wegbelag oder Trockenmauer wiederverwenden.
- Verdichteten Boden lockern und mit Kompost verbessern.
- Trockenheitsverträgliche Stauden, Gräser und Bodendecker dicht pflanzen.
- Mineralisch oder organisch mulchen, bis die Fläche geschlossen ist.
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Häufige Fragen
Ist ein Kiesweg auch verboten?
Nein. Wege, Stellplätze und Terrassen sind zulässige Nutzungen. Es geht um Flächen, die eigentlich Garten oder Vorgarten sind.
Muss ich meinen bestehenden Schottergarten zurückbauen?
Das hängt vom Einzelfall und der Gemeinde ab. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt nach. Unabhängig davon lohnt sich der Umbau aus den oben genannten Gründen.
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Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.